Die Beratungsbereiche

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten insbesondere in folgenden Bereichen:
(durch einen Klick auf den jeweiligen Bereich erhalten Sie zustätzliche Informationen)

Unternehmensnachfolge,
Unternehmenskauf und -verkauf

Die steueroptimale Gestaltung der Unternehmensnachfolge, des Unternehmenskaufs oder –verkaufs, insbesondere des Kaufs und Verkaufs von Beteiligungen ist ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Tätigkeit.

Da bei solchen Gestaltungen in den allermeisten Fällen die steuerlichen Aspekte entscheidend sind, zeigt sich der Vorteil einer integrierten rechtlichen und steuerlichen Beratung aus einer Hand hier in besonderem Maße.

Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht

In diesem Bereich unserer Tätigkeit beraten wir Gesellschafter und Geschäftsführer bei der Unternehmensgründung, der Rechtsformwahl, bei Gesellschafterversammlungen, Gesellschafterstreitigkeiten, Umstrukturierungen und Umwandlungen. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt dabei auf der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen.

Vertragsrecht

Der Tätigkeitsschwerpunkt umfasst zunächst die Ausarbeitung und Gestaltung von Vertragswerken. Die häufigsten Vertragsarten sind dabei Kaufverträge, Werkverträge, Dienstverträge, Lizenzverträge und Darlehensverträge. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf der Gestaltung von Kooperationsverträgen zwischen Unternehmen, etwa für ein Joint-Venture.

Haftpflicht- und Schadensersatzrecht

Wir übernehmen für unsere Mandanten sowohl die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Schadensfall als auch die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche.

Handelsrecht

Wichtigste Rechtsquelle des Handelsrechts ist das Handelsgesetzbuch, welches insbesondere Vorschriften zu Handelsgesellschaften, Handelsgeschäften sowie zur Buchführung und Bilanzierung enthält.
Aufgrund unserer wirtschaftsrechtlichen Spezialisierung stellt die Beratung zu Fragen des Handelsrechts einen wesentlichen Schwerpunkt unserer Tätigkeit dar.

Handelsvertreterrecht

Das Handelsvertreterrecht ist ein besonderer Teil des Handelsrechts. Wir beraten sowohl Handelsvertreter als auch Unternehmer bei rechtlichen und steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit Handelsvertreterverträgen.

Steuerrecht und Steuerstrafrecht

Das Steuerrecht gehört zu den komplexesten Rechtsgebieten des deutschen Rechts. Dies liegt vor allem an den ständigen gesetzgeberischen Änderungen, denen insbesondere das Einkommenssteuergesetz, das Körperschaftssteuergesetz und das Umsatzsteuergesetz unterworfen sind.

Aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung des Steuerrechts für unternehmerische Entscheidungen legen wir großen Wert darauf, unsere Mandanten sowohl über die zivilrechtlichen als auch über die steuerrechtlichen Aspekte einer Angelegenheit zu beraten. Nur bei Kenntnis sowohl der zivilrechtlichen als auch der steuerrechtlichen Folgen können unternehmerische Entscheidungen sinnvoll getroffen werden. Im Anschluss übernehmen wir die Umsetzung der gefundenen steuerlichen Strategie.

In Konfliktfällen vertreten Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und vor den Finanzgerichten.
In Fällen von Steuerhinterziehung beraten wir über die Möglichkeiten einer strafbefreienden Selbstanzeige und vertreten unsere Mandanten in Steuerstrafverfahren.

Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Finanz- und Lohnbuchhaltung

Für eine Vielzahl mittelständischer Unternehmen und Freiberufler übernehmen wir die Erstellung der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen sowie die Finanz- und Lohnbuchhaltung.

Bei ihren unternehmerischen Entscheidungen unterstützen wir unsere Mandanten durch das Erstellen von Businessplänen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Plausibilitätsprüfungen und Projektanalysen.

Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in den Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Dies umfasst insbesondere die Beratung bei Kündigungen oder Aufhebungsverträgen, bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen sowie bei der Einführung von innovativen Vergütungsmodellen. Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten auch vor den Arbeitsgerichten.

Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht

Eine sinnvolle Nachfolgereglung zu treffen ist sowohl im privaten als auch im unternehmerischen Bereich von herausragender Wichtigkeit. Wir beraten unsere Mandanten über steueroptimierte Nachfolgeregelungen sowie bei der Gestaltung und Vollstreckung von Testamenten. Dabei legen wir besonderen Wert darauf, mögliche Konflikte - beispielsweise im Zusammenhang mit Pflichtteilen - bereits im Vorfeld zu vermeiden. Das Erbrecht und das Erbschaftssteuerrecht hängen unmittelbar zusammen. Auch in diesem Bereich zeigt sich somit, dass eine integrierte rechtliche und steuerliche Beratung aus einer Hand von entscheidendem Vorteil ist.

Miet- und Pachtrecht

Wir beraten und vertreten Vermieter und Mieter gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen rund um das Miet- und Pachtrecht. Dies umfasst insbesondere die Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen, die Beratung bei der Kündung eines Miet- oder Pachtverhältnisses sowie der Räumung und Herausgabe eines Objektes.

Wohnungseigentumsrecht

Wir beraten sowohl Mitglieder von Wohnungseigentumsgemeinschaften als auch Hausverwaltungen in allen rechtlichen Fragen zu dem Gemeinschaftsverhältnis von Wohnungseigentümern.

Maklerrecht

Wir beraten und vertreten sowohl Makler als auch deren Kunden bei der Gestaltung und Prüfung von Maklerverträgen sowie der Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Maklervertrag. Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist dabei die Beratung und Vertretung unserer Mandanten bei Auseinandersetzungen um den Provisionsanspruch.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Rechtsprechung zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt einem ständigen Wandel. Deshalb ist eine rechtliche Beratung bei der Formulierung und Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen dringend zu empfehlen.
Für unsere Mandanten gestalten wir branchenübergreifend Allgemeine Geschäftsbedingungen und überprüfen vorhandene Klauseln auf deren Wirksamkeit.

Bau- und Architektenrecht

Wir beraten und vertreten Bauunternehmen, Architekten und Bauherren bei allen Fragen aus den Bereichen des privaten Baurechts sowie des Architektenrechts. Dies umfasst insbesondere die Gestaltung und Prüfung von Bau- und Architektenverträgen, die Durchsetzung von Ansprüchen bei Baumängeln sowie die Vertretung unserer Mandanten vor Gericht.

Vergaberecht

Öffentliche Aufträge stellen einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor dar. Das Vergaberecht umfasst die Vorschriften, die der Staat bei der Beschaffung von Sachen und Leistungen zu beachten hat.
Wir haben uns in diesem Bereich auf die Vergabe von Bauleistungen spezialisiert und vertreten die anbietenden Unternehmen im Vergabeverfahren bzw. bei Verletzung von Verfahrensregeln.

Unternehmensfinanzierung und Leasingrecht

Bei der Finanzierung von Unternehmen können durch den Einsatz oder die Kombination von innovativen bzw. alternativen Finanzierungsformen wirtschaftlich hochinteressante Effekte erzielt werden.

Wir beraten unsere Mandanten in diesem Bereich bei allen rechtlichen und steuerlichen Fragen beispielsweise zu den Themen Leasing, Mietkauf oder Factoring. Darüber hinaus können wir aufgrund unserer operativen Erfahrung in dem Bereich unsere Mandanten auch bei betriebswirtschaftlichen oder kalkulatorischen Fragen und der Kapitalbeschaffung unterstützen.

Recht des geistigen Eigentums

Das geistige Eigentum an Marken, Erfindungen, urheberrechtlichen Werken, Design oder Know-How stellt heute vielfach einen zentralen Vermögenswert in einem Unternehmen dar. Ein verlässlicher Schutz dieser Werte ist daher unentbehrlich. Wir übernehmen für unsere Mandanten die Eintragung von Marken, Geschmacksmustern oder Gebrauchsmustern, übernehmen die Durchsetzung ihrer Rechte und unterstützen die Verwertung geistigen Eigentums durch die Erarbeitung von Lizenzverträgen.

Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrecht ist der Oberbegriff für das Recht zur Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen, das sog. Kartellrecht. Bedeutung für unsere Tätigkeit in diesem Bereich hat vor allem das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Wir vertreten unsere Mandanten insbesondere bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen unlautere Wettbewerbshandlungen von Konkurrenten und bei der Verteidigung gegen unberechtigte Abmahnungen.

Wirtschaftsverwaltungsrecht

Das Wirtschaftsverwaltungsrecht umfasst die öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen, die den Staat zur Einwirkung auf die Wirtschaft berechtigen oder verpflichten. Die wichtigsten Regelungen finden sich in der Gewerbeordnung, dem Gaststättengesetz oder dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.

In dem Bereich des Wirtschaftsverwaltungsrechts vertreten wir unsere Mandanten bei Auseinandersetzungen mit den Verwaltungsbehörden.

Internationales Recht

Das internationale Recht gewinnt auch für kleine und mittelständische Unternehmen immer mehr an Bedeutung. Das globalisierte Wirtschaftsumfeld führt zu einer steigenden Zahl von Geschäftsverbindungen mit dem Ausland.
Wir unterstützen unsere Mandanten daher bei allen Fragen des internationalen Rechts sowie bei der steueroptimalen Strukturierung von Geschäfts- und Vertriebsbeziehungen mit dem Ausland.

Strategieberatung

Gemeinsam mit unseren Mandanten entwickeln wir wirtschaftliche und steuerliche Strategien und begleiten die Projekte bis zur erfolgreichen Umsetzung. So sind wir beispielsweise in der Lage, steueroptimale Gesellschaftsstrukturen unter Ausnutzung internationaler Steuersysteme zu gestalten und deren Umsetzung zu übernehmen.