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Kompetenzen

Gestaltung und Durchsetzung von Verträgen

Beratung zu Gestaltung und Durchsetzung von Verträgen

Die Aufgabenstellungen bei der Gestaltung und Durchsetzung von Verträgen sind außerordentlich vielseitig. Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit steht dabei stets die Durchsetzung der wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten bei möglichst umfassender Vermeidung zivil- und steuerrechtlicher Risiken.

In unserem Betätigungsfeld des Wirtschafts- und Steuerrechts sind folgende Vertragsarten von zentraler Bedeutung:

  • Gesellschaftsverträge,
  • Unternehmensverträge wie Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge,
  • Verträge zum Aufbau von Vertriebsstrukturen wie Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträge, Franchise- und Lizenzverträge,
  • Kauf- und Lieferverträge,
  • Kooperationsverträge wie Joint-Venture- oder Entwicklungsverträge,
  • Finanzierungsverträge wie Darlehens-, Leasing- oder Cash-Pool-Verträge,
  • Verträge zum Schutz geistigen Eigentums wie Geheimhaltungsverträge,
  • Geschäftsführer-Anstellungsverträge, Arbeits- und Dienstverträge.

Kontakt aufnehmen

Spezialist für Gestaltung und Durchsetzung von Verträgen

Wir unterstützen unsere Mandanten engagiert und kompetent sowohl bei der Verhandlung und Gestaltung der Verträge als auch bei der außergerichtlichen wie gerichtlichen Durchsetzung ihrer vertraglichen Ansprüche.

Ihr persönlicher Ansprechpartner:

Daniel Jankowski

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht,
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Telefon 0751/ 36 36 44-0

E-Mail rv@baldauf-klumpp.de

Ein Beispiel für Gestaltung und Durchsetzung von Verträgen aus unserer Praxis

Unser Mandant, ein deutsches produzierendes Unternehmen, plante mit einem ausländischen Vertriebspartner ­internationale Märkte zu erschließen. Wir verhandelten und gestalteten für unseren Mandanten den entsprechenden Vertrag, wobei es – wie oftmals bei internationalen Verträgen – eine besondere Herausforderung war, eine Rechtswahl- und Gerichtstandsklausel zu finden, die für beide Vertragsparteien akzeptabel ist. Weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit war, in dem gegebenen internationalen Umfeld die vertragliche Grundlage für eine möglichst reibungslose und konfliktfreie Zusammenarbeit der Vertragsparteien zu schaffen und gleichzeitig das technische Know-how unseres Mandanten effektiv zu schützen.

 

Checkliste Gestaltung und Durchsetzung von Verträgen

  • Genaue Bezeichnung der Vertragsparteien; Klärung der Vertretungsverhältnisse.
  • Klare Beschreibung der vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere Inhalt, Umfang, Qualität und Zeitpunkt von Lieferungen und Leistungen.
  • Klare Zahlungsbedingungen.
  • Regelungen zur Absicherung von Leistungen (bspw. Eigentumsvorbehalt).
  • Regelung der Transportkosten und der Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware beim Transport.
  • Regelung der Gewährleistung.
  • Regelung der Haftung, insbesondere des Haftungsumfangs.
  • Bei Austausch von vertraulichen Informationen: Geheimhaltungsvereinbarung.
  • Salvatorische Klausel.

Bei internationalen Verträgen:

  • Festlegung der Vertragssprache.
  • Vereinbarung des anwendbaren Rechts.
  • Gerichtsstandsvereinbarung oder Vereinbarung der Zuständigkeit eines Schiedsgerichts.