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Kompetenzen

Steuerrecht mit Branchenfokus Gastronomie und Hotellerie

Unsere Kanzlei deckt das gesamte Spektrum der steuerrechtlichen Beratung ab – ein besonderer Schwerpunkt liegt seit über zwei Jahrzehnten auf Gastronomie und Hotellerie. Wir kennen nicht nur die Paragrafen, sondern auch den Alltag in Küche, Service und Beherbergung – aus eigener Erfahrung als Gesellschafter gastronomischer Betriebe.

Steuerliche Beratung für Gastronomie und Hotellerie

Neben unseren weiteren steuerrechtlichen Tätigkeitsfeldern beraten wir Gastronomen und Hoteliers in allen steuerlichen Fragen rund um Restaurant, Bar, Café, Hotel oder Boardinghouse – von der Rechtsformwahl über Investitions- und Finanzierungsstrukturen bis hin zur laufenden steuerlichen Optimierung. Unser Anspruch sind praxistaugliche, rechtssichere Lösungen, die den wirtschaftlichen Realitäten Ihres Betriebs standhalten.

Steuerstrafrechtliche Vertretung

Ein Betriebsprüfer kündigt sich an, das Finanzamt stellt kritische Rückfragen oder es liegt bereits ein Steuerstrafverfahren vor? Wir vertreten Mandanten – insbesondere aus Gastronomie und Hotellerie – in steuerstrafrechtlichen Verfahren mit klarer Strategie, fundierter Erfahrung und dem nötigen Augenmaß im Umgang mit Finanzverwaltung und Staatsanwaltschaft. Ziel ist stets: Schadensbegrenzung, Risikokontrolle und bestmöglicher Schutz Ihrer persönlichen und betrieblichen Existenz.

Branchenkenntnis, die Mehrwert schafft

Durch unsere Doppelperspektive als Steuerrechtsexperten und Mitunternehmer in der Gastronomie verstehen wir Ihre Zahlen, Ihre Abläufe und Ihre Belastungen. Diese Kombination aus juristischer Expertise und unternehmerischer Erfahrung macht unsere Beratung präzise, effizient und auf den Punkt.

Kontakt Standort München

Rottmannstraße 22a
D - 80333 München
T + 49 (0) 89 | 2 00 01 98 10
muenchen@baldauf-klumpp.de